AGB
Allgemeines - Geltungsbereich
- Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbedingungen, Verkäufe und Rechtsgeschäfte zwischen Besteller und der Firma S&V Oberflächentechnik - Inh. Andrej Vogel rechtsverbindlich.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Der Begriff „Besteller“ umfasst alle weiblichen, männlichen und juristischen Personen sowie öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
Angebot, Vertragsabschluss, Preise
- Unsere Angebote sind hinsichtlich Preises, Menge und Lieferung freibleibend.
- Mit der Erteilung des Auftrages erklärt der Kunde verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen.
- Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen. Die Annahme erfolgt per Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Besteller.
- Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt eine angemessene Vorauszahlung von dem Auftraggeber zu verlangen.
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen Dritten ohne unsere vorherige Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden. Im Gegenzug verpflichten wir uns, von dem Besteller als vertraulich bezeichnete Pläne und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich zu machen.
- Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Muster gelten als Typenmuster, die den ungefähren Ausfall der Ware veranschaulichen sollen.
- Die Versandkosten trägt der Besteller.
- Mehrkosten, die auf den ungeeigneten Zustand der uns übergebenen Liefergegenstände (z.B. bei mangelnder Beschichtungsfähigkeit) entstehen, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt.
- Bei Zahlungsverzug oder Kreditverfall des Bestellers werden unsere sämtlichen gegen ihn bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
- Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse zu zahlen. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
Liefertermine
- Diese gelten ab völliger Klarstellung aller für die Abwicklung erforderlichen Angaben des Auftraggebers und sind unverbindlich.
- Betriebsstörungen, Rohmaterialmangel, Maschinendefekte, Arbeitskräftemangel, Krankheit, Unfälle, Streiks, staatliche Beschränkungen sowie sonstige Fälle höherer Gewalt entbinden uns von der Verpflichtung zur vollständigen Auftragserfüllung.
- Liefertermine sind erst durch schriftliche Bestätigung durch uns verbindlich, sofern keine der vorgenannten Störungen eintreten. Wir haben den Besteller unverzüglich darüber zu unterrichten, dass aus welchen Gründen die zeitweise Behinderung oder Unmöglichkeit der Leistung eingetreten ist.
- Ist das Ruhen der Lieferverpflichtung für den Besteller nicht zumutbar, so ist er nach Ablauf einer von ihm zu setzenden angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Ein Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Erhebung von Mängelrügen/Gewährleistung (Teil 1)
- Sofern nichts anderes vereinbart ist, richtet sich unsere Haftung grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
- Der Auftraggeber hat den Auftragsgegenstand unverzüglich auf Sachmängel zu untersuchen und uns etwaige Mängel spätestens bis zum 3. Werktag nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Wird der Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen.
- Ist die Ware bereits weiterveräußert, verarbeitet oder umgestaltet, steht dem Käufer nur das Minderungsrecht zu.
- Abweichungen in Farbe, Glanz und Verlauf innerhalb der branchenüblichen Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge, dies gilt auch für Lieferungen nach Muster bzw. bei Anlieferung von mangelhafter, z.B. rostiger oder verzunderter Ware durch den Abnehmer angeliefert und sich dadurch bedingt Leistungen über den vertraglichen Leistungsumfang des Lieferanten hinaus gewünscht bzw. notwendig, sind vom Abnehmer die über den vereinbarten Preis hinaus entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
- Eine absolute Farbübereinstimmung der Pulverbeschichtung ist aus material- und verfahrenstechnischen Gründen nicht zu verwirklichen. Evtl. geringfügige Farbabweichungen und unterschiedliche Glanzgradnuancen hat der Besteller zu dulden. Für die Lichtbeständigkeit unserer Beschichtungen übernehmen wir keine Gewähr.
- Soweit ein Mangel der beschichteten Ware vorliegt, ist der Besteller zur Nacherfüllung in Form der Nachbesserung berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie dem Besteller unzumutbar oder verweigern wir die Leistung ernsthaft und endgültig, kann der Besteller nach seiner Wahl den Preis herabsetzten oder vom Vertrag zurücktreten.
- Für Unternehmer: Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Unternehmer. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch uns.
Erhebung von Mängelrügen/Gewährleistung (Teil 2)
- Wählt der Kunde wegen eines Mangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
- Die Beschichtung von Teilen, die unter besonderen Bedingungen (z.B. in Feuchträumen, Außenbereich) eingesetzt werden, hat uns der Besteller vor Auftragserteilung schriftlich anzuzeigen. Andernfalls ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Für die Beschichtung auf bereits beschichteten oder vor-korrodierten Flächen wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt für etwaige bei der Bearbeitung entstandene Formveränderungen (Beeinträchtigung der Maß-bzw. Passgenauigkeit) der Teile.
Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Abnehmer und dem Lieferanten Eigentum des Lieferanten.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei pflichtwidrigem Umgang mit der Sache und bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Kaufsache zurückzunehmen.
- Wird der Vorbehaltsgegenstand mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermischt, vermengt oder verarbeitet, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Be- oder Verarbeitung zu. Dies gilt auch, wenn zur Verarbeitung weitere Gegenstände Dritter eingesetzt werden.
Voraussetzungen für ein gutes Beschichtungsergebnis
- Materialbeschaffenheit
- Silikon-, Öl - & Fettfrei
- Korrosionsfrei (Flug-& Weißrost, Filiform Korrosion, Walzhaut oder Zunder)
- Pressfloh-& Pressriefenfrei, keine Pressspäne
- Keine Klebebandrückstände oder sonstige Aufkleber.
- Alle uns angelieferten Waren müssen hitzebeständig bis 250 Grad C, von Silikonen befreit uns auch im Vorfeld nicht mit silikonhaltigen Stoffen in Berührung gekommen sein.
- Kratzer oder andere Beschädigungen bzw. Unebenheiten der Oberfläche nach dem Beschichten noch stärker durch die Lichtbrechung sichtbar sind. Die Werkstücke sind bei Temperaturen bis zu 200°C für 20 min im Ofen. Dadurch können sich die Werkstücke verziehen.
- Ggf. benötigte Vorarbeiten um die o.g. Punkte (Materialbeschaffenheit) zu beheben, müssen vor der Auftragserteilung gesondert besprochen und schriftlich dokumentiert werden.
- Das Pulverbeschichten von feuerverzinktem Material ist sehr problematisch und wird nur unter Vorbehalt und ohne Garantie von uns durchgeführt! Eine ausreichende Qualität kann nicht garantiert werden!
- Aufhängelöcher sind notwendig, da alles zum Beschichten aufgehängt werden muss. Die Löcher brauchen minimal einen Durchmesser von 4 mm. Große und schwerere Werkstücke werden durch mehrere Löcher aufgehängt und fixiert. Wir möchten Sie bieten, diese Löcher selbst zu bohren, da wir nicht wissen, wo die Löcher später zu sehen sind. Bei längeren Werkstücken benötigen wir Löcher in Abstand von je 2meter.
- Beschriftungen mit Edding, Schrift bleibt nach der Beschichtung sichtbar.
- Rückstände der angeführten Punkte können zu mangelhafter Beschichtung führen, für welche die Firma S&V Oberflächentechnik - Inh. Andrej Vogel keinerlei Haftung übernimmt.
- Produktionsgrößen
- Länge: bis 7.200 mm
- Höhe: bis 1.400 mm
- Breite/Tiefe: bis 1.900 mm
- Gewicht: bis 500 Kg pro Werkstück
Chemische Entlackung
- Bei der chemischen Entlackung wird nur die Farbe (Pulverlacke, Nasslacke etc.) entfernt.
- Rost, Flugrost, Korrosion, Kleberückstände etc. werden durch die chemische Entlackung nicht entfernt und können das Ergebnis der chemischen Entlackung beeinträchtigen.
- Prozessbedingt können kleinere Farbreste auf den Gegenständen verbleiben.
Pulverbeschichtung von Alufelgen
Haftungsausschluss
- Optische Reparatur. Eine beschädigte und / oder reparierte Felge ist im Sinne der StVO eventuell nicht mehr zulässig!
- Für Folgeschäden durch defekte Felgen übernimmt die Firma S&V Oberflächentechnik - Inh. Andrej Vogel keinerlei Haftung.
Rücktritt
Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn
- Der Besteller seine Verpflichtungen aus dem mit uns geschlossenen Vertrag trotz Mahnung nicht erfüllt;
- Tatsachen bekannt werden, die ernsthafte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers begründen oder wenn sich die Vermögenslage des Bestellers nach Vertragsschluss erheblich verschlechtert. Im Falle der erheblichen Verschlechterung der Vermögenslage wird uns der Besteller unverzüglich informieren.
Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
- Für sämtliche sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Besteller ergebenen Streitigkeiten ist Gerichtsstand das für unseren Firmensitz sachlich und örtlich zuständige Gericht.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich anstelle der unwirksamen Klausel eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Auftragserteilung
Mit der Auftragserteilung stimmt der Besteller den AGB's zu.
